Prüfung für beeidigte Übersetzer

 

Bis 2005 erfolgte die Ermächtigung der vereidigten Übersetzer ohne Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse und Eignung.

Vereidigte Übersetzer konnten zum Beispiel Absolventen der philologischen Fachrichtungen werden. Der Präsident des Bezirksgerichts hat vereidigte Übersetzer ermächtigt und die Liste der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher geführt.

Gemäß dem Gesetz vom 27. Dezember 2004 über den Beruf des vereidigten Übersetzers (Gesetzblatt 2004.273.2702) wurde die Prüfung für vereidigte Übersetzer und Dolmetscher eingeführt. Das Gesetz ist am 28. Januar 2005 in Kraft getreten.

Vereidigte Übersetzer können Kandidaten werden, die die Prüfung vor dem durch den Justizminister berufenen Staatlichen Prüfungsausschuss bestanden haben. Die Prüfung besteht aus dem schriftlichen und mündlichen Teil.

Zum mündlichen Teil werden nur Kandidaten zugelassen, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

Der schriftliche Teil der Prüfung dauert vier Stunden und besteht in der Übersetzung von 4 Texten, darunter zwei Texten aus dem Polnischen in die Fremdsprache und zwei Texten aus der Fremdsprache ins Polnische. Man kann 200 Punkte erhalten, und eine positive Note erhalten Kandidaten, die mindestens 150 Punkte bekommen haben.

Der mündliche Teil besteht aus dem Dolmetschen eines Textes a vista und Konsekutivdolmetschen. Die maximale Punktezahl, die der Kandidat im mündlichen Teil erlangen kann, beträgt 200 Punkte. Eine positive Note vom mündlichen Teil erhält ein Kandidat, der mindestens 150 Punkte erlangt hat.